Arzthaftungsrecht
Unsere Anwälte für Medizinrecht und Arztrecht stehen Ihnen in allen Belangen der Rechtsgebiete zur Seite.
Erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen im Arzthaftungsrecht.
Sören Riebenstahl
Fachanwalt für Sozialrecht
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zum AnwaltsprofilSören Riebenstahl
Jos-Henrik Sonntag
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt
zum AnwaltsprofilJos-Henrik Sonntag
Während das Arztrecht sich primär auf die Beziehung zwischen Arzt und Patient bezieht, schließt das Medizinrecht beispielsweise auch die Rechte der Krankenhäuser, der Pflegeberufe, der Apotheken und das Arzneimittelrecht ein. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht und Arztrecht stehen Ihnen durch Ihre weitreichende Praxiserfahrung in allen Bereichen dieses Rechtsgebietes zur Seite. Wir beraten und vertreten Ärzte und Patienten in allen Belangen des Medizin- und Arztrechtes. Häufig sind dies Behandlungsfehler, Streitigkeiten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte sowie die Gründung, Änderung oder Auflösung von Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen. Besonders Patienten, bei deren Behandlung Fehler unterlaufen sind, können und sollten sich durch das Arzthaftungsrecht eine angemessene Entschädigung erstreiten. Wir begleiten und unterstützen Sie in diesem Prozess und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
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