In der Vorweihnachtszeit schmücken Millionen von Menschen ihr Zuhause mit festlicher Dekoration. Balkone und Treppenhäuser leuchten im Lichterglanz, Nikoläuse klettern an Hauswänden entlang. Aus mietrechtlicher Sicht ist Vorsicht geboten, nicht alles was gefällt, ist auch erlaubt.