Anwalt für Arzthaftungsrecht

Das Gebiet rund um das Medizinrecht erweist sich als ausgesprochen umfassend. Die eigene Gesundheit ist das wohl höchste Gut, weshalb die hohe Bedeutung des juristischen Teilgebiets leicht nachvollziehbar ist. Das Medizinrecht regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen zwischen Arzt oder Klinik und Patienten. Die Arzthaftung ist dabei ein zentraler und wichtiger Punkt.

Unser Team besteht aus hochqualifizierten, erfahrenen Rechtsanwälten, die mit ihrer Expertise ein breit gefächertes Rechtsgebiet abdecken können. So sind Sie auch im Arzthaftungsrecht zuhause und können Sie bei Ihrem Anliegen zuverlässig beraten und begleiten.

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Was regelt ein Anwalt für Arzthaftungsrecht?

Die Patient-Arzt-Beziehung steht bei dem Arzthaftungsrecht im Vordergrund. Rechtlich gesehen erteilt der Patient dem Arzt einen Auftrag zur Behandlung. Ganz wesentlich ist daher das Vertrauen zwischen beiden Parteien und die damit einhergehende Schweigepflicht des Doktors gegenüber seinen Patienten. Bei einem Behandlungsfehler sind Patienten meist ratlos, wie sie dagegen vorgehen können und welche Rechte in Kraft treten.

In diesem Fall ist das Thema der Arzthaftung relevant. Verletzt der Arzt seine vertraglichen Pflichten, wie beispielsweise seine Sorgfaltspflicht, kann dies unter Umständen zu einem Personenschaden führen und strafrechtlich verfolgt werden.

Wir unterstützen Sie in dieser schwierigen Situation und bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte.

Die wichtigsten Fragen zum Arzthaftungsrecht

1. Wann begeht der Arzt nach dem Recht einen Behandlungsfehler?

Grundsätzlich spricht man neben einem “normalen” auch von “groben” Behandlungsfehlern. Kurz runtergebrochen liegt ein Behandlungsfehler vor, wenn die medizinische Maßnahme nicht dem allgemein geltenden Standard entspricht. Wird der Behandlungsfehler als grob eingeordnet, ist der maßgebliche Verstoß gegen die ärztlichen Behandlungsregeln und deren Einordnung als “grob fahrlässig” ausschlaggebend. Dies geschieht, wenn aus objektiver Sicht in keiner Weise nachzuvollziehen ist, weshalb der Fehler begangen worden ist. Sind bereits aus der Vergangenheit Behandlungsfehler bekannt, wird der Fall meist ebenfalls als “grob” eingestuft.

2. Wann ist ein Arzt haftbar?

Während der gesamten Behandlungszeit, ist der Arzt für seinen Patienten verantwortlich und ihm gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, falls etwas passiert. Dies kann beispielsweise auch geschehen, wenn eine Infektion in Folge von mangelnder Sterilisation der Instrumente vorliegt. Hierbei liegt kein direkter Fehler des Arztes vor, doch der Patient steht in dessen Obhut.

3. Wann ist ein Behandlungsfehler verjährt?

Die Verjährungsfrist bei Behandlungsfehlern beträgt drei Jahre. Zu beachten ist, dass sie mit Abschluss des Jahres endet, in dem der Fehler entweder passiert ist oder aufgedeckt bzw. bemerkt wurde.


Sie sind von dieser Thematik betroffen und suchen nach einem Anwalt für Arzthaftungsrecht in Bergisch Gladbach und Umgebung? Wir beraten und vertreten Sie gerne.

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