Nach rund 30 Jahren als Gemeindedirektor und hauptamtlicher Bürgermeister arbeite ich heute als Rechtsanwalt und verstehe mich dabei weiterhin als „Problemlöser”. In der Regel erwarten Mandanten gerade auch von Rechtsanwälten – im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – Maßnahmen und Vorschläge zur Lösung ihrer Probleme. Zu den schönsten Aufgaben meines Berufes gehört, meinen Mandanten bei öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (z. B. Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht) helfen zu können.