Bei der Konstruktion eines Gebäudes sind viele Personen involviert: Ob Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker oder der Auftraggeber, die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Beteiligten müssen festgelegt werden. Neben den juristischen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten bezieht sich das private Baurecht zudem auf das private Nachbarrecht, welches wechselseitige Beeinträchtigungen von Nachbarn aufeinander einschränkt sowie auf das Bauvertragsrecht. Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen allerdings nur den Rahmen vor, durch die Privatautonomie können Beteiligte durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen treffen.
-> Zurück zur Übersicht