Ob als Mieter oder Vermieter, wir unterstützen Sie außergerichtlich wie gerichtlich - neben dem Entwurf und der Prüfung von Mietverträgen- in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die Vertretung erfasst alle Aspekte von der Überprüfung des Mietvertrages bis hin zur Rückgabe des Mietobjektes nach Beendigung des Mietvertrages nebst der Abrechnung über die Mietkaution. Da zwei verschiedene Senate des Bundesgerichtshofes für Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge zuständig sind und die Rechtsprechung für Wohnraummietverträge nicht eins zu eins auf Gewerberaummietverträgen übertragbar ist, ist es erforderlich die jeweilige Rechtsprechung zu kennen und anwenden zu können. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen sind unsere Fachanwälte auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und können Ihre Interessen angemessen vertreten. Zudem bieten wir juristische Beratung und Vertretung für Verwalter und Wohnungseigentümer. Besonders in den Bereichen Eigentümerbeschlüsse, Teilungserklärungen, Beschlussanfechtungsverfahren, Wohngeldverfahren und Zwangsversteigerung von Eigentumswohnungen wird oft Hilfe benötigt. Wir unterstützen Sie in allen Belangen des Miet- und Wohneigentumsrecht und begleiten Sie in Ihrem individuellen Fall.