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Ihre Anwälte für Arbeitsrecht

Frank Neumann

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Fremdpersonaleinsatz, Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Abfindungen, Versetzungen, Arbeitszeugnisse - es gibt viele Bereiche in der Arbeitswelt, in der die Beratung und Unterstützung von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch genommen werden sollte.

Damit Sie die Sicherheit haben, alle rechtlichen Möglichkeiten optimal ausgeschöpft zu haben, sollten Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht wählen, der "Fachanwalt" ist. Das garantiert Ihnen, dass Ihr Anwalt über hochspezialisierte Kenntnisse auf dem Gebiet Arbeitsrecht verfügt und sein Fachwissen durch kontinuierliche Fortbildungen weiter vertieft und auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung hält. Dazu kommt die große praktische Erfahrung eines Fachanwaltes. Wir bearbeiten sowohl Fälle individuellen als auch kollektiven Arbeitsrechts, beraten und vertreten Betriebsräte, Arbeitgeber, leitende Angestellte und Arbeitnehmer, sodass wir mit sämtlichen Aspekten dieser unterschiedlichen Blickwinkel vertraut sind.

Je nachdem, in welcher Situation Sie sich befinden oder mit welchen Wünschen Sie an uns herantreten, vertreten wir Sie als Anwalt für Arbeitsrecht vor Gericht und bei außergerichtlichen Einigungen oder stehen Ihnen jederzeit beratend zur Seite. Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz und verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Sollte eine Klage oder Verteidigung in Ihrem Fall erforderlich sein, leiten wir alle nötigen Schritte ein, kümmern uns um alle organisatorischen Details und erarbeiten die für Ihre Situation optimale Strategie.

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