Häufige Kurzerkrankungen und Entgeltfortzahlung

Häufige Kurzerkrankungen und Entgeltfortzahlung

In Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels ist es besonders ärgerlich, wenn die ohnehin dezimierte Mannschaft durch einzelne „Low-Performer“ belastet wird, die häufig unterhalb von 6 Wochen erkranken. Die Schwelle zur Krankmeldung ist bei manchen dieser Mitarbeitenden auffällig niedrig. Die Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen sind relativ hoch, sodass Arbeitgeber nach Alternativen suchen, diese Mitarbeitenden zu disziplinieren. Hinzu kommt, dass es sich die Krankenkassen aus eigenwirtschaftlichem Interesse einfach machen. Denn sie akzeptieren i.d.R. jede „Erstbescheinigung“ ohne Prüfung, ob nicht ggf. vorherige Krankheitszeiträume bei der Bemessung des 6-Wochen-Zeitraumes einzubeziehen wären. Denn eine gewissenhafte Prüfung könnte die Zahlung von Krankengeld auslösen.

Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringt einen neuen Blickwinkel auf den Umgang mit dieser Thematik: