Zwangsversteigerungsrecht
Ob als Gläubiger, Schuldner, Miteigentümer oder Bieter, wir beraten Sie während des Zwangsversteigerungsverfahrens und unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen.
Der Gesetzgeber kennt zwei Formen der Zwangsversteigerung, nämlich die Teilungsversteigerung und die Forderungsversteigerung. Während die Teilungsversteigerung auf die Auseinandersetzung einer Gemeinschaft von Eigentümern gerichtet ist, dient die Forderungsversteigerung der Durchsetzung von Forderungen in eine Immobilie. Beide Versteigerungsformen unterliegen ihren eigenen gesetzlichen Regelungen und unterscheiden sich stark voneinander. Hier warten zahlreiche Fallstricke, die nur von einem Experten, einem spezialisierten Rechtsanwalt für Zwangsversteigerungsrecht umgangen werden können. Es gilt hier einerseits die großen Chancen einer Zwangsversteigerung zu erkennen, andererseits auch irreversible Fehler zu vermeiden, die zu erheblichen Schäden führen können. Wir begleiten Sie durch das Zwangsversteigerungsverfahren – ob als Gläubiger, Schuldner, Miteigentümer oder Bieter –, erarbeiten mit Ihnen eine Taktik und sorgen dafür, dass in den verschiedenen Stufen des Versteigerungsverfahrens nichts versäumt wird. Zudem kann ein Fachanwalt bei einer außergerichtlichen Einigung ohne Zwangsversteigerung behilflich sein und so für einen positiven Ausgang für beide Parteien sorgen.