Türkisches Familien- und Erbrecht
Folgender Spezialist berät und vertritt Sie in allen Belangen des Türkischen Familien- und Erbrechtes
Unser Experte ist neben seinen Kenntnissen des Deutschen Familien- und Erbrechtes auf das Türkische Familien- und Erbrecht spezialisiert. Er unterstützt Sie in allen Belangen des Rechtsgebietes, so etwa im Scheidungs-, Sorge- und Unterhaltsrecht.
Die Vielschichtigkeit der heute möglichen Formen des Zusammenlebens wie auch die klassische Ehe selbst bedingen im Grunde, schon im Vorfeld für den Fall einer Trennung durch Vereinbarungen wie Eheverträge entsprechend Vorsorge zu treffen. Wir beraten und konzipieren entsprechende, auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Vertragswerke.
Im Fall der Trennung beraten und vertreten wir Sie selbstverständlich in allen Bereichen des Familienrechts wozu der Kindesunterhalt, der Ehegattenunterhalt, die Vermögensauseinandersetzung wie auch die Fragen des Umgangs- sowie des Sorgerechts zählen und betreiben für Sie das Scheidungsverfahren mit allen erforderlichen Folgeverfahren.
Unser Bemühen geht dahin, Ihre rechtlichen Interessen umfassend und konsequent zu wahren, ohne dabei die Gesamtsituation aus dem Blick zu verlieren, vor allem um auch im Falle gemeinsamer Kinder unnötige Belastungen zu vermeiden.