Steuerstrafrecht (Unternehmen)
Wir vertreten und beraten Sie vorurteilsfrei in allen Belangen des Steuerstraftrechtes und stehen Ihnen bei Verfahren und Prozessen zur Seite.
Dr. Karl-Christoph Bode
Zertif. Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Partner
Fachanwalt für Strafrecht
zum AnwaltsprofilDr. Karl-Christoph Bode
Horst Hermann Jansen
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
zum AnwaltsprofilHorst Hermann Jansen
Der Fachanwalt für Steuerrecht übernimmt auch die Verteidigung gegen Vorwürfe der Steuerhinterziehung und Steuerverkürzung und prüft und verfolgt für den Mandanten mögliche Ansprüche auf Schadenersatz wegen Fehlern bei der vorherigen steuerlichen Beratung. Hier ist vor allem die Beschuldigung wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kapitalerträgen zu nennen. Oft geraten Rentner, die mit den steuerlichen Regeln der Besteuerung von Altersrenten nicht vertraut sind, in den Verdacht der Steuerhinterziehung. In diesen Fällen prüfen wir die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Hierbei sind die Unterschiede zwischen dem Steuerstrafrecht mit dem für den Beschuldigten geltenden Schweigerecht und dem Steuerrecht mit dem für das Finanzamt bestehenden weitgehenden Möglichkeiten zur Schätzung bei unterlassener Mitwirkung des Steuerpflichtigen zu beachten.
Bei bevorstehenden Außen- oder Betriebsprüfungen sollte bei unklaren Fragen die Rechtslage überprüft werden, um ggf. noch rechtzeitig vor Beginn einer steuerlichen Prüfung eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. Wir beraten Sie gerne zur aktuellen Rechtslage und stehen Ihnen ebenfalls bei Durchsuchungen durch die Steuerfahndung bei.
Sofern es um Vorwürfe gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wegen angeblicher Teilnahme bzw. Mitwirkung an Steuerhinterziehungen oder die Abwehr von Regressforderungen wegen vermeintlicher steuerlicher Fehlberatung geht, vertreten wir diese ebenfalls. Als Fachanwälte für Steuerrecht sind wir auch bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gebührenansprüchen der Steuerberater nach der Steuerberatergebührenverordnung behilflich.