Sozialrecht
Wir beraten und vertreten Akteure in der öffentlichen Verwaltung in allen Belangen des Sozialrechtes.
Sören Riebenstahl
Fachanwalt für Sozialrecht
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zum AnwaltsprofilSören Riebenstahl
Das Sozialrecht ist ein öffentliches Recht und wird von dem Verhältnis zwischen öffentlicher Verwaltung und dem sozialversicherten Bürger geprägt. Die Sozialversicherung beschreibt ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken Krankheit, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter und Tod gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Es gibt besondere Situationen im Berufs- und Privatleben, die Ansprüche gegenüber den Leistungsträgern der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung auslösen können. Hinzu tritt häufig die Schwerbehinderung, die unmittelbare Auswirkungen auf z.B. die Rentenversicherung und natürlich das weitere Berufsleben haben kann.