Sozialrecht (Betriebsprüfung & Statusfeststellung)
Unsere Experten für Sozialrecht stehen Ihnen in allen Belangen des Rechtsgebietes unterstützend, beratend und vertretend zur Seite.
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Sören Riebenstahl
Fachanwalt für Sozialrecht
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zum AnwaltsprofilSören Riebenstahl
Oft machen komplexe gesetzliche Bestimmungen es den Arbeitgebern schwer, die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten richtig zu beurteilen. Gerade die Problemkreise der Scheinselbständigkeit, Scheinwerkverträge, Falschbewertung eines Minijobs, Mindestlohn (mit Auftraggeberhaftung) Arbeitnehmerüberlassung, Phantomlohn, Mehrfachbeschäftigung oder Künstlersozialversicherung sind nur einige Beispiele, die im Falle einer Betriebsprüfung durch die deutsche Rentenversicherung Beitragsnachforderungen nach sich ziehen können, die die Liquidität eines Unternehmens empfindlich treffen können.
Dies gilt insbesondere auch für mitarbeitende Gesellschafter, Familienangehörige und Gesellschafter-Geschäftsführer. Aufgrund einer in den letzten Jahren erfolgten Rechtsprechungsänderung sind viele dieser früher gewählten Modelle heute nicht mehr sozialversicherungsfrei. Die Deutsche Rentenversicherung prüft daher in den regulären Betriebsprüfungen vermehrt diese Personenkreise.
Nicht selten führen Nachforderungen in die Insolvenz. Unsere Fachanwälte beraten und vertreten Unternehmen außergerichtlich wie auch gerichtlich in allen Bereichen des Wirtschaftssozialrechts, insbesondere präventiv oder repressiv im Rahmen von Betriebsprüfungen und Nachforderungen sowie den oben genannten klassischen Problemkreisen einschließlich des Haftungsmanagements. Da in Krisenfällen häufig auch strafrechtliche und steuerrechtliche Konsequenzen für die Inhaber und Geschäftsführer drohen, stehen wir Ihnen auch im Team mit unseren Fachanwälten für Steuerstrafrecht und Steuerrecht sowie mit Steuerberatern zur Verfügung.
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