Reiserecht
Wir beraten und unterstützen Sie in allen Bereichen des Reiserechtes und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Das Reiserecht regelt die Rechte und Pflichten von Reisenden sowie Anbietern von Unterkünften und Beförderern. Wir beraten Sie unter anderem in den Gebieten des Reisevertragsrechtes, Reisevermittlungsrechtes, Individualreiserechtes, Reiseversicherungsrechtes und der Preisangabenverordnung. Bei Reisemängeln oder -ausfällen vertreten wir Sie und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf – damit Sie erhalten, was Ihnen zusteht.