Privates Baurecht (GU, Werkverträge u.a.)

Unsere Spezialisten für privates Baurecht vertreten Ihre Interessen als privater Grundstückseigentümer, können sich auf Ihren individuellen Fall beziehen sowie zwischen Beteiligten und Nachbarn vermitteln und schlichten.

Erfahren Sie jetzt mehr über unsere Kompetenzen im Baurecht.

Dirk Torsten Keller


Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner
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Dirk Torsten Keller

David Rohmer LL.M.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt

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David Rohmer LL.M.

Bei der Konstruktion eines Gebäudes sind viele Personen involviert: Ob Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen, Handwerker oder der Auftraggeber, die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Beteiligten müssen festgelegt werden. Neben den juristischen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten bezieht sich das private Baurecht zudem auf das private Nachbarrecht, welches wechselseitige Beeinträchtigungen von Nachbarn aufeinander einschränkt sowie auf das Bauvertragsrecht. Im privaten Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen allerdings nur den Rahmen vor, durch die Privatautonomie können Beteiligte durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen treffen. 

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