Öffentliches Baurecht (Baugenehmigung u.a.)

Unsere Spezialisten unterstützen, beraten und vertreten Sie in allen Belangen des öffentlichen Baurechtes und sind für Sie dort, wo sie gebraucht werden.

Erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen im Baurecht.

Rolf Pütz


Rechtsanwalt

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Rolf Pütz

David Rohmer LL.M.

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt

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David Rohmer LL.M.

Eine besonders wichtige Rolle spielt das öffentliche Baurecht bei der Planung der Errichtung oder des Abreißens von Bauwerken. Denn auch wenn durch das Grundgesetz die Baufreiheit gewährt wird, kann diese durch zusätzliche Richtlinien eingeschränkt werden. So bedarf es zum Beispiel bei Gebäuden ab einer bestimmten Größe einer Baugenehmigung. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, von denen ersteres in der Hand des Bundes liegt und letzteres von den Ländern verwaltet wird. Weitreichende Erfahrung in beiden Teilbereichen qualifiziert unsere Fachanwälte dazu, Ihnen bei Konflikten zu Baugenehmigungen zur Seite zu stehen und Sie zu allen Rechtsvorschriften, die die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der baulichen Nutzung des Bodens betreffen zu beraten und zu unterstützen.

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