Bank- und Kapitalmarktrecht
Unsere Experten für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützen und beraten Sie in allen Bereichen des Rechtsgebietes und stehen Ihnen dort zur Seite, wo sie gebraucht werden.
Erfahren Sie mehr über unsere Kompetenzen im Bank- und Kapitalmarktrecht.
Horst Hermann Jansen
Fachanwalt für Steuerrecht
Rechtsanwalt
zum AnwaltsprofilHorst Hermann Jansen
Zwischen dem Kapitalmarktrecht und dem Bankrecht kommt es zu Überschneidungen, da Banken und Sparkassen auf Kapitalanbieter und Kapitalnehmer einwirken und als Mittler agieren. Das Kapitalmarktrecht behandelt rechtliche Fragestellungen für die Betätigung am Finanzmarkt für mittel- bis langfristige Kapitalanlagen und betrifft die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren. Darunter fallen Aktien, Anleihen, Pfandbriefe und Schuldverschreibungen sowie andere zur Kapitalanlage erworbene, handelbare Papiere. Das Bankrecht hingegen regelt die zwischen der Bank und deren Kunden getätigten Bankgeschäfte und wird durch viele Einzelgesetze geregelt.
Wir beraten, unterstützen und vertreten Sie in allen Belangen des Bank- und Kapitalmarktrechtes. Dazu zählen unter anderem die Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, zu der das Bankvertragsrecht gehört, das Kreditvertragsrecht, Factoring und Leasing, Zahlungsverkehr sowie Wertpapierhandel und Vermögensverwaltung.
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