Arzthaftungsrecht
Unsere Experten für Arzthaftungsrecht stehen Ihnen beratend und vertretend sowohl bei außergerichtlichen als auch bei gerichtlichen Verhandlungen bei.
Sören Riebenstahl
Fachanwalt für Sozialrecht
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht
zum AnwaltsprofilSören Riebenstahl
Jos-Henrik Sonntag
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Rechtsanwalt
zum AnwaltsprofilJos-Henrik Sonntag
Das Arzthaftungsrecht bezieht sich auf zivilrechtliche Zusammenhänge, die die Verantwortlichkeit des Arztes gegenüber seinem Patienten betreffen und sich auf die Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht beziehen. Verstößt ein Arzt gegen die Sorgfaltspflicht, etwa durch Aufklärungsfehler oder -versäumnisse, Behandlungsfehler oder Verletzung der Dokumentationspflicht, so kann der behandelte Patient Schadensersatz einfordern. Dazu muss bewiesen werden, dass der Arzt die Sorgfaltspflicht verletzt hat. Durchsetzen kann der Patient seine Rechte durch die Arzthaftpflichtversicherung, einen Arzthaftungsprozess oder ein Schlichtungsverfahren. Da das Arztrecht aufgrund seiner Komplexität einen hohen Grad an Fachwissen erfordert, ist es sinnvoll einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten und begleiten Sie bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen. Um Ihre Rechte geltend zu machen, stehen wir Ihnen jederzeit beratend und vertretend zur Seite.