Amtshaftung

Folgende Experten beraten Sie in allen Belangen rund um die Amtshaftung:

Rolf Pütz


Rechtsanwalt

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Rolf Pütz

Frank-Michael Bürger

Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Frank-Michael Bürger

Verletzt ein Amtsverwalter des Staates seine Amtspflicht und fügt durch seine Handlung einem Dritten einen Schaden zu, kommt es unter bestimmten Bedingungen zu einer Amtshaftung. Der Staat muss für Beamte oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes haften, wenn diese während der Ausübung ihres Amtes einem Dritten Schaden hinzugefügt und ihre Amtspflicht verletzt haben. Geschädigte können dann vom Staat finanziellen Ersatz oder Schmerzensgeld einfordern. Da bei Amtshaftungsstreitigkeiten oft ein Anwaltszwang besteht, vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich, beraten Sie aber auch umfassend bei jeglichen Fragen zur Amtshaftung.