Anwalt für Insolvenzrecht in Bergisch Gladbach

Das Insolvenzrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, welches sehr verflochten ist. Es ist ein Bestandteil des deutschen Zivilrechts, welches die Feststellung des Insolvenztatbestands regelt und dessen Folgen definiert. Im Kern geht es darum, die Forderungen der Gläubiger gegenüber der insolventen Privatpersonen oder einem Unternehmen in einem gerechten Rahmen festzulegen.
Aufgrund der hohen Relevanz, ist es hilfreich einen Anwalt für Insolvenzrecht hinzuzuziehen. Mit unserer Anwaltskanzlei in Bergisch Gladbach sind wir Ihre Experten in Insolvenzrecht und vertreten Sie in vollem Umfang.
Es ist unser Anliegen, Sie in Ihrer Rechtslage ausführlich zu beraten und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu unterstützen. Unser Team setzt sich aus Experten zusammen, welche Ihre Anliegen effektiv und zielführend vor dem Insolvenzgericht vertreten und Sie von Anfang bis Ende begleiten.

Neben der Beratung von Gläubigern oder Schuldnern im Insolvenzverfahren können wir Sie, i.d.R. Unternehmen, auch im Rahmen der Restrukturierungsberatung ggf. vor einer Insolvenz schützen bzw. Wege suchen, diese zu vermeiden, auch mit externer Unterstützung durch Banken und Steuerberater.

Was versteht man unter einem Insolvenzverfahren?

Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die noch verfügbaren Werte der privaten oder juristischen Person gerecht auf die Gläubiger zu verteilen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine komplizierte und heikle Angelegenheit. Daher ist es sehr wichtig, dass die Schuldner über Ihre Rechtssituation aufgeklärt sind und im stetigen Austausch mit Fachkundigen stehen.

Unsere Anwälte für Insolvenzrecht durchlaufen diese Prozesse täglich und sind imstande, Ihre Angelegenheit professionell abzuwickeln.

Wie ist der Ablauf eines Insolvenzverfahrens?

Der Ablauf einer Privatinsolvenz unterscheidet sich von dem Insolvenzverfahren bei einem Unternehmen in Ablauf und in den Konsequenzen. Zu jedem Zeitpunkt ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht als Berater hinzuzuziehen, um seine Rechte im vollem Umfang wahrnehmen zu können.

Das Insolvenzverfahren kann grundsätzlich in drei Teile gegliedert werden.
Der erste Schritt des Prozesses ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierfür muss ein Nachweis erbracht werden, um den Antrag für ein Insolvenzverfahren überhaupt einreichen zu können.
Sobald sich der Nachweis bestätigt hat und es sich um die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens handelt, werden alle Vermögenswerte zusammengefasst und gelten nun als Insolvenzmasse. Diese werden während des Verfahrens auf die Gläubiger aufgeteilt und müssen die Gerichtskosten abdecken.

Der nächste Part umfasst das Insolvenzverfahren selbst. Sobald es eröffnet ist, dürfen die Gläubiger den Schuldnern nicht mehr kontaktieren und stehen nun im Austausch mit den Insolvenzverwalter. Zudem sind Pfändungen an Gläubiger nicht mehr gestattet. Alle Wertgegenstände, über die der Schuldner verfügt, darf der Insolvenzverwalter gegebenenfalls verwerten, um den Schulden entgegen zu wirken. Ob ein Unternehmen bei der Insolvenz saniert wird oder tatsächlich aufgelöst werden muss, ergibt sich durch die Durchleuchtung der Finanzen und Analysen zur wirtschaftlichen Situation.

Der Abschluss des Insolvenzverfahren tritt nach einem festgelegten Zeitpunkt ein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich die Verfahrensdauer auf 5 oder 3 Jahren zu verkürzen.Bei einem Insolvenzverfahren Unternehmen b etreffend, existieren keine Zeitvorgaben. Hier orientiert sich der Richter an der Höhe der Schulden, der Anzahl der Gläubiger sowie der Unternehmensgröße und dem Potenzial auf Sanierung. Somit treten bei einem Insolvenzverfahren starke Unterschiede zwischen der Handhabung bei natürlichen und juristischen Personen auf.


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