Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht besteht aus der Kartellbekämpfung, der Fusionskontrolle, der Missbrauchsaufsicht und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Ziel der dazugehörigen Gesetze ist neben der Erhaltung von Marktstrukturen und der Entgegenwirkung der Entstehung von Marktmacht hauptsächlich ein faires Verhalten zwischen marktmächtigen Unternehmen und anderen Marktteilnehmern. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind zum Großteil unzulässige Widerrufsbelehrungen sowie AGB-Klauseln oder etwa falsche Preisauszeichnungen und unzulässige Werbung. Wir stehen Ihnen bei und vertreten Sie, sollten Sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben, beraten Sie aber auch im Vorfeld darüber, wie Sie Rechtsverstöße effektiv vermeiden können.

Unsere Experten unterstützen, beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Wettbewerbsrechtes, ganz nach Ihren Bedürfnissen: Wir sind da, wo Sie uns brauchen.

Ihr Rechtsanwalt für Wettbewerbsrecht in Bergisch Gladbach

Sören Riebenstahl

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