Verkehrsrecht

Bei einem Autounfall herrscht schnell Chaos: Nicht nur mit anderen Unfallbeteiligten muss sich auseinandergesetzt werden, sondern auch mit den Versicherungen. Reparaturkosten, Wertminderung, Mietwagenkosten oder der Nutzungsausfall müssen eingefordert werden, ein eventueller Wiederbeschaffungswert oder Restwert muss berechnet werden. Auch Schmerzensgeld- oder Verdienstausfallforderungen müssen gegebenenfalls verfolgt werden.

Um zu vermitteln und in Verhandlungen begleitet und unterstützt zu werden sowie Übervorteilungen zu vermeiden, können Sie einen unserer erfahrenen Fachanwälte beauftragen. Neben dem Verkehrshaftungsrecht, welches bei Fahrzeugschäden greift und einen Teil des Verkehrszivilrechtes ausmacht, beinhaltet das Verkehrsrecht die Gebiete Versicherungs-, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeiten- sowie Fahrerlaubnisrecht.

So steht Ihnen der Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht nur bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, also beispielsweise bei Trunkenheitsdelikten und Geschwindigkeitsverstößen zur Seite, sondern berät Sie auch bei Kauf- und Reparaturverträgen und Ihrer KFZ-Versicherung. Zögern Sie also bei vertraglichen Ungereimtheiten oder anderen Rechtsstreitigkeiten nicht einen unserer Fachanwälte zu Rate zu ziehen.

Unsere Spezialisten für Verkehrsrecht unterstützen Sie in allen Belangen des Verkehrsrechtes – ob bei Unfällen oder Verträgen – und stehen Ihnen dort zur Seite, wo Sie benötigt werden.

Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Bergisch Gladbach

Dirk Torsten Keller

Rechtsanwalt

Dirk Torsten Keller

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Anwalt für Verkehrsrecht in Bergisch Gladbach

Laut den Zahlen der FAER-Gesamtstatistik des Kraftfahrt-Bundesamtes wurden im Jahr 2019 über 11.000.000 Verkehrsauffälligkeiten registriert. Im Bereich des Verkehrsrechts gibt es also regelmäßig Vergehen, von denen einige so komplex sind, dass es einer Rechtsberatung bedarf.

Mit langjähriger Erfahrung, unter anderem als Anwalt für Verkehrsrecht, ist unsere Kanzlei mit zahlreichen Präzedenzfällen und Verhandlungen vertraut. Dadurch können wir unseren Mandanten eine fundierte und professionelle Beratung bieten.

Was zählt zum Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht ist ein Bestandteil des Verkehrswesens und umfasst dessen gesetzliche Regelungen. Sämtliche Rechtsnormen, die für die Verkehrsteilnehmer gelten, werden hier zusammengefasst. Als Verkehrsteilnehmer gelten demnach alle Personen, welche mit einem Kraftfahrzeug, öffentlichen Verkehrsmitteln, aber auch zu Fuß unterwegs sind. Da sich das Verkehrsrecht äußerst komplex und vielfältig darstellt, wird grundsätzlich zwischen den fünf Teilgebieten unterschieden:

  • Verkehrszivilrecht
  • Versicherungsrecht
  • Verkehrsverwaltungsrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsstrafrecht

Das überaus umfangreiche Feld des Verkehrsrechts kann den Laien mit seiner fachlichen Tiefe schnell überfordern. Unsere Rechtsexperten beraten Sie kompetent und ganzheitlich zu allen Teilbereichen der Verkehrsrechts und stehen Ihnen bei gerichtlichen Verfahren stets zur Seite.

Welche Regelungen gelten im Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht setzt sich aus vielen Verordnungen und Gesetzen zusammen, die alle Regelungen zum Straßenverkehr festhalten. Die bekanntesten sind die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG). Darüber hinaus gibt es aber auch das Fahrerlaubnis-Gesetz (FeZ) und die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), welche diese ergänzen.

Die genannten Verordnungen und Gesetze sind zum einen Basis für die Einordnung der Delikte, als auch die gesetzliche Grundlage aller folgenden Verhandlungen.

Welche Sanktionen ergeben sich im Verkehrsrecht?

Im Verkehrsrecht ergeben sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog unterschiedliche Sanktionen, welche grundsätzlich in Verwarngelder, Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote gestaffelt sind.

Je nach Vergehen des Deliktes sind entsprechende Strafen zugeteilt, welche sich auch aus mehreren der oben genannten Sanktionen zusammensetzen können.

Speziell im Fall der Punkte in Flensburg gibt es Regelsätze, welche regulieren, wie viele Punkte aufgebaut werden dürfen und wann ein Punkteverfall möglich ist.

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