Nachbarrecht
Als Fachanwälte für Nachbarrecht befassen wir uns mit den Rechtsnormen, welche mit Rücksicht auf die benachbarte Lage von Grundstücken das grundsätzliche Recht des Eigentümers, mit seinem Grundstück nach Belieben zu verfahren, einschränken. Die unvermeidlichen wechselseitigen Beeinträchtigungen von benachbarten Grundstücken führen oft zu Konflikten, die allerdings meist außergerichtlich geschlichtet werden können. Wir helfen Ihnen als Grundstücksbesitzer eine Auseinandersetzung mit Ihrem Nachbarn möglichst friedlich beizulegen sowie Ihre Interessen zu vertreten und durchzusetzen.
Unsere Experten für Nachbarrecht sind bei außergerichtlichen sowie gerichtlich ausgetragenen Streitigkeiten und Konflikten für Sie da.
Ihr Rechtsanwalt für Nachbarrecht in Bergisch Gladbach
Frank-Michael Bürger
Für alle Bereiche des Nachbarrechts
Das Miteinander der Nachbarn wird leider oft von Streitigkeiten getrübt, welche meist klein erscheinen, dann aber doch rechtliche Folgen mit sich bringen und auch vor Gericht landen können. Ausgangspunkt können dabei unwesentliche Dinge sein, wie etwa zu hohe Zäune oder zu helle Beleuchtungen, sowie ernstzunehmende Beeinträchtigungen,wie Lärm- oder Rauchbelästigung.
Es gibt noch viele weitere Konfliktpotenziale, die in einer kostspieligen gerichtlichen Klage enden können. Um Rechtsstreits rund um diese Thematik zu bewältigen, empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt für Nachbarrecht zu konsultieren. Unsere fachlichen Experten stehen Ihnen gerne in beratender sowie vertretender Funktion zur Seite und unterstützen Sie juristisch auf kompletter Ebene.
Was ist das Nachbarrecht?
Das Nachbarrecht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Beziehungen zwischen Nachbarn und möglichen dritten Parteien. Es hat zur Folge, dass Personen durch das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis innerhalb Ihres Eigentums eingeschränkt werden dürfen. Teils auf bundesweiter, teils auf landesweiter Ebene gesetzlich bestimmt, bietet dieses Rechtsgebiet viele Variationen in der juristischen Auslegung. Grundsätzlich wird zwischen dem sogenannten privaten Nachbarrecht und dem öffentlichen Nachbarrecht unterschieden.
Privates Nachbarrecht & Öffentliches Nachbarrecht
Der private Teil des Rechtsgebiets findet sich größtenteils in §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wieder. Es umfasst beispielsweise Gesetze bezüglich der Grenzregelungen von benachbarten Grundstücken sowie Paragraphen hinsichtlich der Befugnisse von Eigentümern.
Der öffentliche Teil bedient sich einiger Bestimmungen des öffentlichen Rechts, speziell dem Bauordnungsrecht. Er findet seine Relevanz oft in Verbindung mit baulichen Vorhaben und regelt das Verhältnis zwischen Eigentümer, Nachbar und der Baubehörde.
Warum ein Anwalt für Nachbarschaftsrecht?
Streitigkeiten in der Nachbarschaft neigen erfahrungsgemäß dazu, sehr emotionsgeladen zu sein. Nicht selten führt dies zu Kurzschlussreaktionen, die das Verhältnis der betroffenen Personen nachhaltig verschlechtern. Dank unserer langjährigen Expertise in diesem Feld helfen wir Ihnen, nachbarrechtliche Angelegenheiten rational anzugehen und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten zu finden. Mit unserer zusätzlichen Erfahrung in der Mediation sowie Kommunikation in juristischen Streits entschärfen wir frühzeitig neue Konfliktherde und unterstützen Sie auch bei langwierigen Prozessen.
Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen oder vereinbaren Sie gleich einen Termin. Unsere Anwälte für Nachbarrecht sind in Bergisch Gladbach und Umgebung für Sie da.
In folgenden Fachgebieten sind wir ebenfalls für Sie da:
Rechtsgebiete Unternehmen und Personal
- Marken- und Urheberrecht
- Mietrecht
- Sozialrecht (Betriebsprüfung & Statusfeststellung)
- Steuerstrafrecht (Unternehmen)
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenstransaktionen/M&A
- Urheberrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Rechtsgebiete Bau und Immobilien
Rechtsgebiete Öffentliche Verwaltung
Kostenfreier Erstkontakt
Im Rahmen des kostenfreien Erstkontaktes können Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail schildern. Können wir Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, so erhalten Sie von uns eine kostenfreie Rückmeldung. Diese kostenfreie Rückmeldung kann nicht immer in kurzer Zeit erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen kostenfreien Service nachrangig zu den laufenden Mandaten bearbeiten.