Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Ob als Mieter oder Vermieter, wir unterstützen Sie außergerichtlich wie gerichtlich – neben dem Entwurf und der Prüfung von Mietverträgen- in sämtlichen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die Vertretung erfasst alle Aspekte von der Überprüfung des Mietvertrages bis hin zur Rückgabe des Mietobjektes nach Beendigung des Mietvertrages nebst der Abrechnung über die Mietkaution. Da zwei verschiedene Senate des Bundesgerichtshofes für Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge zuständig sind und die Rechtsprechung für Wohnraummietverträge nicht eins zu eins auf Gewerberaummietverträgen übertragbar ist, ist es erforderlich die jeweilige Rechtsprechung zu kennen und anwenden zu können. Durch die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungen sind unsere Fachanwälte auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung und können Ihre Interessen angemessen vertreten. Zudem bieten wir juristische Beratung und Vertretung für Verwalter und Wohnungseigentümer. Besonders in den Bereichen Eigentümerbeschlüsse, Teilungserklärungen, Beschlussanfechtungsverfahren, Wohngeldverfahren und Zwangsversteigerung von Eigentumswohnungen wird oft Hilfe benötigt.

Unsere Experten für Miet- und Wohneigentumsrecht unterstützen Sie in allen Belangen des Gebietes und begleiten Sie in Ihrem individuellen Fall.

Ihre Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Bergisch Gladbach

David Rohmer LL.M.

Rechtsanwalt

David Rohmer LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Partner
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Frank-Michael Bürger

Rechtsanwalt

Frank-Michael Bürger

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Für alle Bereiche des Mietrechts

Mietrecht ist ein sehr komplexes Thema, welches für viele Unklarheiten sorgen kann. Auf der einen Seite kommt die Frage danach auf, was Mietrecht im Einzelnen bedeutet. Zum anderen, welche Informationen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) entnommen werden können und welche Vorschriften im Mietrecht gelten.
Im BGB stehen in den §§ 535 bis 577a fast 100 Vorschriften, welche das Verhältnis zwischen dem Mieter und Vermieter festlegen. Damit Sie sich im Mietrecht zurecht finden, sind wir für Sie da.

Mit unserer Anwaltskanzlei in Bergisch Gladbach sind wir Ihre Experten auf dem Gebiet des Mietrechts und vertreten Sie in vollem Umfang. Es ist unser Anspruch, Sie in Ihrer Rechtslage zu beraten und Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte zu unterstützen.
Unser Team setzt sich aus Experten zusammen, welche Ihr Anliegen effektiv und zielführend vor dem Amtsgericht vertreten und Sie vom Anfang bis zum Ende begleiten.

Mietrecht für Mieter und Vermieter

In Deutschland ist das Thema Mietrecht eines der umfangreichsten. Öfter als gedacht, entstehen Konflikte zwischen Mieter und Vermieter. In vielen Fällen kann dies zu einem gerichtlichen Verfahren führen. Um es nicht so weit kommen zu lassen, sollten Sie sich als Mieter und Vermieter ausführlich informieren und sich mit Ihren Rechten vertraut machen. Damit Sie sich einen Überblick über Ihre Situation verschaffen können, beraten wir Sie gerne zum Mietrecht und sind in Bergisch Gladbach und Umgebung für Sie da.

In verschiedenen Fällen kann die Beendigung der Zusammenarbeit zu einer Auseinandersetzung führen, welche im schlimmsten Fall bis vor das Gericht gehen kann. Um dem vorzubeugen, sollten Sie sich bei derartigen Konfliktsituationen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Bei Beginn der Zusammenarbeit werden bei jedem Arbeitsvertrag Rahmenbedingungen festgelegt, die das Arbeitsverhältnis definieren. Diese beinhalten folgendes:

  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnis (befristet/ unbefristet)
  • Vereinbarte Arbeitszeiten
  • Urlaubstage
  • Aufgabenbereich des Arbeitnehmers
  • Vergütung
  • Kündigungsfrist
  • Sonstiges

Es ist äußerst wichtig, dass der Vertrag sehr ausführlich gelesen und etwaige Missverständnisse geklärt werden, um möglichen Streitpunkten vorzubeugen.
Falls es Verständnisschwierigkeiten gibt, haben Sie die Möglichkeit, sich an unser Expertenteam zu wenden, welches Sie vollumfassend über die Gesetzeslage aufklären wird.

Mietvertrag prüfen lassen

Um Konflikten im Mietrecht zwischen Mieter und Vermieter vorzubeugen, empfehlen wir beiden Parteien, den Mietvertrag im Vorfeld sorgfältig zu lesen. Besonders beachten sollten Sie die Art, Form und den Inhalt des Mietvertrags. Wesentliche Bestandteile der Verträge werden vom Staat vorgegeben, sodass Mietpreise beispielsweise durch Deckelungen reguliert werden. Darüber hinaus sind verschiedene Ausführungen von Mietverträgen möglich, welche wiederum zu unterschiedlichen Rahmenbedingungen führen. So sind einige Verträge an eine Laufzeit gebunden, während andere hingegen unbefristet sind.

In verschiedenen Fällen kann die Beendigung der Zusammenarbeit zu einer Auseinandersetzung führen, welche im schlimmsten Fall bis vor das Gericht gehen kann. Um dem vorzubeugen, sollten Sie sich bei derartigen Konfliktsituationen von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Bei Beginn der Zusammenarbeit werden bei jedem Arbeitsvertrag Rahmenbedingungen festgelegt, die das Arbeitsverhältnis definieren. Diese beinhalten folgendes:

  • Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer des Arbeitsverhältnis (befristet/ unbefristet)
  • Vereinbarte Arbeitszeiten
  • Urlaubstage
  • Aufgabenbereich des Arbeitnehmers
  • Vergütung
  • Kündigungsfrist
  • Sonstiges

Es ist äußerst wichtig, dass der Vertrag sehr ausführlich gelesen und etwaige Missverständnisse geklärt werden, um möglichen Streitpunkten vorzubeugen.
Falls es Verständnisschwierigkeiten gibt, haben Sie die Möglichkeit, sich an unser Expertenteam zu wenden, welches Sie vollumfassend über die Gesetzeslage aufklären wird.

Mietbildung Voraussetzungen

Die Mietbildung ist ein wichtiger Faktor, wenn es zu einem Mietverhältnis kommt. Es gibt viele Aspekte, welche den Wert einer Immobilie bestimmen. Beispiele dafür sind kürzliche Modernisierungen von Wohnungen oder ortsübliche Vergleichsmieten.

Bedeutend zu wissen ist, wann es zu einer Mieterhöhung oder Mietminderung kommen darf. Kann eine Mietminderung bei Lärm und Ruhestörung oder bei Mängeln der Immobilie eingefordert werden? Diese und noch weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Detail.

Unsere Expertise reicht von Mietrecht über Arbeitsrecht bis hin zu Verkehrsrecht. Gerne beraten und begleiten wir Sie auch bei diesen Themen. Informieren Sie sich über unser Angebot oder kontaktieren Sie uns für einen Termin. Wir sind in Bergisch Gladbach und Umgebung für Sie da.

Für alle Bereiche des Wohnungseigentumsrechts

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein komplexer Rechtsbereich, welcher viel juristische Expertise erfordert. Das Recht befasst sich mit dem Erwerb und Besitz einer Eigentumswohnung und die damit eingehenden Rechte und Verpflichtungen. Die darunter fallenden Gesetze befinden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und teilweise im öffentlichen Recht.
Da das Wohnungseigentumsrecht gerne mit anderen Rechtsgebieten kombiniert wird, raten wir bei Streitigkeiten, einen Anwalt für Wohnungseigentumsrecht als Berater hinzuzuziehen, damit sie vollumfassend zu Ihrer persönlichen Situation beraten werden.

Unsere Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht nehmen gerne diesen Platz ein und beratschlagen Sie ausführlich zu Ihrer individuellen Rechtslage. Der Anspruch unserer Anwälte besteht darin, unseren Mandanten zu der Wahrnehmung ihrer Rechte zu verhelfen. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ende!

Verschiedene Eigentumsarten

Im Wohnungseigentumsrecht gibt es verschiedene Eigentumsarten, bei denen begrifflich differenziert werden muss.
Zum einen gibt es das Sondereigentum, welches nur dem Wohnungseigentümer zusteht und sich auf einen Teil der Immobilie beschränkt. Besitzt jemand beispielsweise eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus, darf er nur über sein Eigentum bestimmen.
Zum anderen spielt das Gemeinschaftseigentum eine zentrale Rolle im Wohnungseigentumsrecht. Zu diesem Eigentum zählen Räumlichkeiten, welche von der Allgemeinheit genutzt werden, wie zum Beispiel ein Treppenhaus, der Hauseingang und auch das Fundament der Immobilie. Dies bezeichnet man auch als Miteigentum.
Letztlich gibt es noch das Teileigentum, welches für Miteigentumsflächen verwendet wird, wenn diese nicht als Wohnraum genutzt werden.
Im Regelfall sind diese Begrifflichkeiten für den durchschnittlichen Bürger eher unbekannt und nicht leicht zu differenzieren. Als Anwalt für Wohnungseigentumsrecht sind diese Bezeichnungen allerdings Gang und Gebe, weshalb Sie bei Streitigkeiten bestenfalls einen Anwalt als Berater hinzuziehen sollten.

Eigentümergemeinschaft

Die meisten Streitigkeiten im Wohnungseigentumsrecht finden ihren Ursprung in der Wohnungseigentümergemeinschaft. In dieser Gemeinschaft wird die Beziehung der Gesamtheit der Wohnungseigentümer durch rechtliche Verordnungen und Rechte bestimmt. Im Rahmen der Eigentümergemeinschaft finden Wohnungseigentümerversammlungen statt, welche zur grundsätzlichen Entscheidungsfindung im Hinblick auf das geteilte Eigentum dienen. Dort werden Beschlüsse über Sanierungen getroffen, wie beispielsweise ein neuer Fassadenanstrich.
Da die Eigentümergemeinschaft aus Menschen mit verschiedenen Interessen besteht, kann es hier zu Meinungsverschiedenheiten kommen, in die teilweise rechtlich eingegriffen werden muss, wenn sich ohne äußere Hilfe keine Lösung findet. In diesem Fall sollte ein Anwalt für Wohnungseigentumsrecht eingeschaltet werden, welcher Sie über Ihre individuelle Situation rechtlich aufklärt und Sie vor dem zuständigen Amtsgericht mit seiner juristischen Expertise vertritt. Hier stehen Ihnen unsere Anwälte für Wohnungseigentumsrecht gerne zur Verfügung.

Erfahren Sie mehr über unsere Winter Rechtsanwälte in Bergisch Gladbach. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie einen Termin zur Erstberatung!

Kostenfreier Erstkontakt

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