Kaufrecht

Das Kaufrecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Grundsätzlich hat der Käufer bei Erhalt einer mangelhaften Ware immer das Recht auf Nacherfüllung. Sollte diese nicht erfüllt werden, kann er vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung verlangen. Einige Besonderheiten treten auf, wenn sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer Unternehmen sind, wie auch, bei Berührungen mit dem Ausland (die Vertragspartner sitzen in verschiedenen Staaten). Unsere auf das Kaufrecht spezialisierten Anwälte beraten Sie als Käufer oder Verkäufer, Unternehmen oder Privatperson über Ihre Rechte und Pflichten. Gerne vertreten wir Sie auch, wenn Sie gerichtlich oder außergerichtlich Ihre Rechte einfordern müssen.

Folgende Experten stehen Ihnen in allen Belangen des Kaufrechtes beratend und vertretend zur Seite:

Ihre Rechtsanwälte für Kaufrecht in Bergisch Gladbach

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