Grundstücksrecht

Wer Eigentümer eines Grundstückes ist, kann auf diesem im Grunde tun und lassen, was er möchte – sofern dadurch keine anderen Rechte eingeschränkt werden. Allerdings muss beim Kauf, bzw. beim Verkauf von Grundstücken einiges beachtet werden. So kann ein Grundstück zum Beispiel nicht einfach durch Übergabe den Besitzer wechseln, sondern die Eigentumsübertragung muss durch einen Notar vorgenommen werden. Variierende Rechte an einem Grundstück bringen verschiedene Nutzungsmöglichkeiten und Übertragungswege mit sich. Unsere Fachanwälte für Grundstücksrecht beraten und begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf eines Grundstückes sowie bei der Planung eines Gebäudes auf Ihrem Grundstück, denn auch dabei kann es lokale Einschränkungen die Baumöglichkeiten betreffend geben.

Unsere Experten für Grundstücksrecht unterstützen Sie in allen Belangen des Rechtsgebietes.

Ihre Rechtsanwälte für Grundstücksrecht in Bergisch Gladbach

David Rohmer LL.M.

Rechtsanwalt

David Rohmer LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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Für alle Bereiche des Grundstücksrechts

Der Erwerb und Weiterverkauf von Eigentum bzw. Gütern gehört zu den grundlegendsten zwischenmenschlichen Interaktionen und war bereits sehr früh essentieller Bestandteil der Rechtslegung. Dabei werden verschiedene Arten von Gütern unterschiedlich behandelt, sodass beispielsweise beim Kauf eines Paar Schuhes andere Rahmenbedingungen erfüllt werden müssen, als beim Erwerb einer Ackerfläche. Sie benötigen rechtliche Unterstützung in Ihren grundstücksbezogenen Angelegenheiten? Unsere Rechtsanwälte für Grundstücksrecht bieten Ihnen eine fachlich kompetente juristische Beratung und klären Sie über Ihre Rechte und der korrekten Durchsetzung dieser auf.

Was beinhaltet das Grundstücksrecht?

Das Rechtsgebiet des Grundstücksrechts befasst sich mit den juristischen Fragen hinsichtlich des Handels von Grundstücken und der Verwaltung des Eigentumswechsels. Das Grundstück als solches wird als räumlich abgegrenzter Teil unserer Erde definiert. Der wesentliche Unterschied zu herkömmlichen Verkaufsgütern liegt in der Mobilität. Während diese sogenannten “beweglichen” Dinge grundsätzlich transportierbar und nicht standortgebunden sind, ist das Grundstück nicht zu bewegen und der Erwerb oftmals mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Aufgrund dessen erfordert der Vertragsschluss im Rahmen von Grundstücksgeschäften eine besondere Vorgehensweise. Da das Grundstücksrecht häufig mit dem Immobilienrecht in einem Satz genannt wird und die beiden Bereiche zahlreiche gesetzliche Wechselwirkungen innehaben, zählt man im weiteren Sinne auch das Nachbarrecht oder etwa das Kleingartenrecht zu diesem juristischen Gebiet.

Was macht ein Anwalt für Grundstücksrecht?

Für die endgültige Eigentumsübertragung von Grundstücken sind neben einigen speziellen Dokumenten ebenfalls eine Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch erforderlich. Erst wenn diese ordnungsgemäß erfolgt ist, wird die Übertragung der Sachwerte offiziell und rechtswirksam. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen ganzheitlich bei Ihren Rechtsfragen und erstellen sowie prüfen alle benötigten Dokumente für die Eigentumsübertragung. Ebenso beraten wir Sie gerne zur notariellen Beurkundung von Grundstückskaufverträgen oder potenziellen Schenkungsverträgen.

Grundstücksrecht und Immobilienrecht – juristische Beratung in der Nähe

In Bergisch Gladbach und Umgebung sind wir Ihr Partner in Rechtsstreitigkeiten im Grundstücks- und Immobilienrecht und vertreten Sie auf Wunsch selbstverständlich auch vor Gericht. Melden Sie sich bei uns, wenn wir Ihnen weiterhelfen können oder Sie lediglich fundierte Beratung in rechtlichen Fragen brauchen.

Kostenfreier Erstkontakt

Im Rahmen des kostenfreien Erstkontaktes können Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail schildern. Können wir Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, so erhalten Sie von uns eine kostenfreie Rückmeldung. Diese kostenfreie Rückmeldung kann nicht immer in kurzer Zeit erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen kostenfreien Service nachrangig zu den laufenden Mandaten bearbeiten.

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