Dienstvertragsrecht
Der Dienstvertrag, zu dem auch der Arbeitsvertrag zu zählen ist, ist ein gegenseitiger Vertrag zweier Parteien. Während einer der Beteiligten zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet ist, muss der andere Beteiligte die vereinbarte Vergütung erbringen. Im Gegensatz zum Werkvertrag ist hier allerdings kein Erfolg geschuldet. Wir beraten Sie bei der Gestaltung sowie der Beendigung von Dienstverträgen und verteidigen Sie bei Kündigungen und damit verbundenen Schadensersatzforderungen. Zudem können wir jederzeit Kollegen aus anderen Fachgebieten hinzuziehen, um Sie optimal zu unterstützen.
Unsere Spezialisten für Dienstvertragsrecht beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Rechtsgebietes. Sie sind für Sie da, wo sie gebraucht werden – außergerichtlich oder gerichtlich.
Ihre Rechtsanwälte für Dienstvertragsrecht in Bergisch Gladbach
Sören Riebenstahl
Frank Neumann
Kostenfreier Erstkontakt
Im Rahmen des kostenfreien Erstkontaktes können Sie uns Ihr Anliegen kurz per E-Mail schildern. Können wir Ihre Anfrage schnell und ohne großen rechtlichen Aufwand beantworten, so erhalten Sie von uns eine kostenfreie Rückmeldung. Diese kostenfreie Rückmeldung kann nicht immer in kurzer Zeit erfolgen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diesen kostenfreien Service nachrangig zu den laufenden Mandaten bearbeiten.
In folgenden Fachgebieten sind wir ebenfalls für Sie da:
Rechtsgebiete Unternehmen und Personal
- Marken- und Urheberrecht
- Mietrecht
- Sozialrecht (Betriebsprüfung & Statusfeststellung)
- Steuerstrafrecht (Unternehmen)
- Unternehmensnachfolge
- Unternehmenstransaktionen/M&A
- Urheberrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht und Vertragsgestaltung
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Zwangsversteigerungsrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht