Dienstvertragsrecht

Der Dienstvertrag, zu dem auch der Arbeitsvertrag zu zählen ist, ist ein gegenseitiger Vertrag zweier Parteien. Während einer der Beteiligten zur Leistung der versprochenen Dienste verpflichtet ist, muss der andere Beteiligte die vereinbarte Vergütung erbringen. Im Gegensatz zum Werkvertrag ist hier allerdings kein Erfolg geschuldet. Wir beraten Sie bei der Gestaltung sowie der Beendigung von Dienstverträgen und verteidigen Sie bei Kündigungen und damit verbundenen Schadensersatzforderungen. Zudem können wir jederzeit Kollegen aus anderen Fachgebieten hinzuziehen, um Sie optimal zu unterstützen.

Unsere Spezialisten für Dienstvertragsrecht beraten und unterstützen Sie in allen Belangen des Rechtsgebietes. Sie sind für Sie da, wo sie gebraucht werden – außergerichtlich oder gerichtlich.

Ihre Rechtsanwälte für Dienstvertragsrecht in Bergisch Gladbach

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