In Abgrenzung zum Steuerberater wird der Fachanwalt für Steuerrecht grundsätzlich nicht mit der Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen oder Buchführungstätigkeiten beauftragt. Wir beraten vielmehr im Wesentlichen über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss rechtlicher Verträge, Erbschaften oder bei Unternehmens- und Gesellschaftsgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Die Kanzlei führt Rechtsmittel- und Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt, Antrags- und Klageverfahren beim Finanzgericht sowie Verfahren der Revision bzw. der Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof. Öfters erfolgt hier eine Empfehlung durch die mit uns kooperierenden Steuerberater, die die Vertretung bei bestimmten Konstellationen vom Fachanwalt für Steuerrecht übernehmen lassen, z. B. bei Klageverfahren vor dem Finanzgericht oder Bundesfinanzhof, bei denen neben dem materiellen Steuerrecht insbesondere auch das Verfahrensrecht der Abgabenordnung und der Finanzgerichtsordnung sowie Prozesstaktik und Prozessstrategie entscheidend sind.
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